PRAXISWISSEN
So berufen Sie sie rechtssicher ein und bereiten sie gut vor
Alle wichtigen Aufgaben und Entscheidungen, die Sie haben bzw. treffen müssen, werden in Betriebsratssitzungen besprochen. Die Sitzungen bieten Ihnen Gelegenheit, sich auszutauschen und Ihre Aufgaben gemeinsam zu bewältigen. Sie sind enorm wichtig für Ihre Arbeit. Sie sollten deshalb darauf achten, dass Sie jede Sitzung gut vorbereiten und effektiv durchführen. Davon profitieren alle Gremiumsmitglieder.
Friederike Becker-Lerchner
18.05.2026
·
2 Min Lesezeit
Betriebsratsvorsitzender muss Sitzungen einberufen
Betriebsratssitzungen müssen Sie von Anfang an organisieren. Denn spätestens 1 Woche nach Wahltag muss der Wahlvorstandsvorsitzende alle Betriebsratsmitglieder zu einer konstituierenden Sitzung einladen (§ 29 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)).
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