PRAXISWISSEN

So berufen Sie sie rechtssicher ein und bereiten sie gut vor

Alle wichtigen Aufgaben und Entscheidungen, die Sie haben bzw. treffen müssen, werden in Betriebsratssitzungen besprochen. Die Sitzungen bieten Ihnen Gelegenheit, sich auszutauschen und Ihre Aufgaben gemeinsam zu bewältigen. Sie sind enorm wichtig für Ihre Arbeit. Sie sollten deshalb darauf achten, dass Sie jede Sitzung gut vorbereiten und effektiv durchführen. Davon profitieren alle Gremiumsmitglieder.

Friederike Becker-Lerchner

18.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Betriebsratsvorsitzender muss Sitzungen einberufen

Betriebsratssitzungen müssen Sie von Anfang an organisieren. Denn spätestens 1 Woche nach Wahltag muss der Wahlvorstandsvorsitzende alle Betriebsratsmitglieder zu einer konstituierenden Sitzung einladen (§ 29 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)).

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