PRAXISWISSEN
So führen Sie Monatsgespräche rechtssicher
Als Betriebsrat haben Sie sich nach § 74 BetrVG einmal monatlich in einer Besprechung mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin auszutauschen. Dabei soll es vor allem um aktuelle Probleme und anstehende Fragen gehen. Diese regelmäßigen Gespräche liegen vor allem in Ihrem Interesse. Denn sie bieten Ihnen die Chance, regelmäßig wichtige Informationen zu erhalten und sich auf den neuesten Stand zu bringen. Damit Sie diese Gespräche möglichst effizient führen, lesen Sie dazu die wichtigsten Punkten in diesem Beitrag.
Friederike Becker-Lerchner
18.05.2026
·
3 Min Lesezeit
Sind Monatsgespräche Pflicht?
Nach dem Wortlaut von § 74 Abs. 1 BetrVG „sollen“ Arbeitgeber und Betriebsrat einmal monatlich zusammentreten. Nach herrschender Ansicht sind solche Gespräche allerdings Pflicht. Weigert sich eine Partei mehrfach bzw. beharrlich, teilzunehmen, kann das eine grobe Pflichtverletzung i. S. d. § 23 Abs. 1 BetrVG (Betriebsrat) bzw. § 23 Abs. 3 BetrVG (Arbeitgeber) sein. Eine solche Pflichtverletzung kann bis zur Auflösung des Betriebsrats führen.
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