PRAXISWISSEN

Wann Sie als Betriebsrat Ausschüsse sinnvoll einsetzen

Die Arbeit und die Aufgaben des Betriebsrats sind vielfältig. Eine gewisse Aufteilung kann sinnvoll sein. Denn viele Aufgaben verlangen Spezialwissen. Dennoch sind viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber genervt, wenn Sie als Betriebsrat einen Ausschuss bilden, um ein Thema bzw. Verhandlungen vorzubereiten. Am besten beziehen Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin von Anfang an mit ein – z. B. indem Sie einen gemeinsamen Ausschuss mit ihm/ihr bilden.

Friederike Becker-Lerchner

18.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Welchen Sinn Ausschüsse haben

Das Betriebsverfassungsgesetz enthält zahlreiche Vorschriften, die Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin verpflichten, Sie als Betriebsrat zu unterrichten. Die wichtigste Grundregel finden Sie dabei in § 2 BetrVG. Denn danach muss Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin mit Ihnen als Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten. Dieser vertrauensvollen Zusammenarbeit dient auch die Arbeit in den Ausschüssen.

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