PRAXISWISSEN
Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist eine wichtige Pflicht von Ihnen
Sowohl Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin als auch Sie als Betriebsrat sind nach § 2 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, vertrauensvoll miteinander zusammenzuarbeiten. Der Gesetzgeber geht insoweit von Kooperation statt Konfrontation aus. Und zwar in beide Richtungen.
Friederike Becker-Lerchner
18.05.2026
·
2 Min Lesezeit
Auf Fairness kommt es an
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin zeichnet sich dadurch aus, dass Sie einen offenen und fairen Umgang miteinander pflegen. Das setzt ein funktionierendes Verständnis für die jeweils andere Partei voraus.
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