PRAXISWISSEN

Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist eine wichtige Pflicht von Ihnen

Sowohl Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin als auch Sie als Betriebsrat sind nach § 2 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, vertrauensvoll miteinander zusammenzuarbeiten. Der Gesetzgeber geht insoweit von Kooperation statt Konfrontation aus. Und zwar in beide Richtungen.

Friederike Becker-Lerchner

18.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Auf Fairness kommt es an

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin zeichnet sich dadurch aus, dass Sie einen offenen und fairen Umgang miteinander pflegen. Das setzt ein funktionierendes Verständnis für die jeweils andere Partei voraus.

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