SCHWERPUNKTTHEMA
So führen Sie Ihre Sitzungsprotokolle rechtssicher
Eine Frage, die sich viele Kolleginnen und Kollegen stellen, lautet: Wann muss überhaupt ein Protokoll angefertigt werden, und wo ist das geregelt? Diese Frage beantwortet § 34 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Danach muss von jeder Ihrer Verhandlungen ein Protokoll angefertigt werden. Damit Sie ab sofort hieb- und stichfeste Protokolle schreiben und dabei den Aufwand auf ein Minimum begrenzen, lesen Sie jetzt, welche Angaben in einem Protokoll nicht fehlen dürfen und wie Sie Ihre Interessen vor Einwänden gegen das Protokoll schützen.
Friederike Becker-Lerchner
18.05.2026
·
6 Min Lesezeit
Nicht nur Betriebsratssitzungen müssen protokolliert werden
Das Wort „Verhandlung“ in § 34 Abs. 1 BetrVG wurde gewählt, um klarzustellen, dass nicht nur Ihre Sitzungen dokumentiert werden müssen. Auch bei Sitzungen des Betriebsausschusses sowie anderer Ausschüsse und Arbeitsgruppen Ihres Gremiums muss Protokoll geführt werden. Das ist auch sinnvoll. Schließlich sollten alle Teilnehmenden und auch Kolleginnen und Kollegen, die arbeitsunfähig krank oder im Urlaub sind, den genauen Inhalt nachvollziehen können.
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