PRAXISWISSEN
Was die Tagesordnung alles enthalten muss
Parallel zur Vorbereitung der Einladungen müssen Sie die Tagesordnung festlegen. Denn die Tagesordnung muss bereits mit den Einladungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschickt werden. Nur so wissen Ihre Kolleginnen und Kollegen, worum es in der Sitzung gehen wird, und nur so können sie sich auf die einzelnen Inhalte vorbereiten.
Friederike Becker-Lerchner
18.05.2026
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1 Min Lesezeit
Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden
Das Erstellen der Tagesordnung ist Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden (§ 29 Abs. 2 BetrVG). Er muss sich überlegen, welche Themen anstehen. Dabei muss er sämtliche Angelegenheiten berücksichtigen, die zu den Aufgaben des Gremiums gehören.
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