Jeden Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin erwischt es im Laufe des Berufslebens irgendwann: Er bzw. sie erkrankt arbeitsunfähig. In diesem Fall haben Sie bzw. Ihre Kolleginnen und Kollegen bestimmte Pflichten zu erfüllen, um Ihrem Arbeitsvertrag korrekt nachzukommen.

