IHRE FRAGEN AUS DER PRAXIS

Darf unser Arbeitgeber von Kollegen bereits am ersten Krankheitstag ein Attest verlangen?

Frage: Im Arbeitsvertrag der meisten unserer Kollegen ist geregelt, dass diese im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (AU) am 3. Tag ein Attest vorzulegen haben. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss die AU erst ab dem 4. Tag vorgelegt werden. An welche Regelung haben sich unsere Kollegen zu halten?

Friederike Becker-Lerchner

31.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Arbeitgeber kann frühere Vorlage eines Attests verlangen

Dauert eine Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat ein betroffener Arbeitnehmer Ihrem Arbeitnehmer nach dem EFZG (§ 5 EFZG) am darauffolgenden Tag, also am 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Allerdings kann ein Arbeitgeber das auch früher als im Gesetz vorgesehen verlangen (§ 5 Abs. 1a S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 3 EFZG n. F.).

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