PRAXISWISSEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

Worauf Ihre erkrankten Kolleginnen und Kollegen Anspruch haben

Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings nehmen einige Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen es mit diesem Anspruch nicht allzu genau. Hier sind die Betroffenen auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Friederike Becker-Lerchner

31.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Wer Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat

Grundsätzlich haben nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) alle Beschäftigten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Und zwar für die Dauer von 6 Wochen (§ 3 Abs. 2 EFZG). Der Anspruch besteht für Vollzeitkräfte, befristet oder unbefristet beschäftigt, Teilzeitkräfte sowie Minijobber und kurzfristig beschäftigte Aushilfen sowie Auszubildende.

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