Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet
Ganz wichtig für betroffene Kolleginnen und Kollegen: Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 Bundesurlaubsgesetz). Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die entsprechenden Urlaubstage nicht gutschreiben. Das ist falsch. Weisen Sie möglicherweise Betroffene und Ihren Arbeitgeber darauf hin.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Urteilsdienst für den Betriebsrat‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
- unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber
