PRAXISWISSEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

Was Ihre Kolleginnen und Kollegen im Fall einer Erkrankung zu tun haben

Jeden Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin erwischt es im Laufe des Berufslebens irgendwann: Er bzw. sie erkrankt arbeitsunfähig. In diesem Fall haben Sie bzw. Ihre Kolleginnen und Kollegen bestimmte Pflichten zu erfüllen, um Ihrem Arbeitsvertrag korrekt nachzukommen.

Friederike Becker-Lerchner

31.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Erkrankte Kolleginnen und Kollegen müssen ihre Erkrankung sofort anzeigen

Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag der Erkrankung anzuzeigen. Sofern Ihnen bzw. den Betroffenen das möglich ist, sollten Sie Ihren Arbeitgeber in den ersten Arbeitsstunden über Ihre Abwesenheit unterrichten, denn Sie sind grundsätzlich verpflichtet, Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen.

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