Erkrankte Kolleginnen und Kollegen müssen ihre Erkrankung sofort anzeigen
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag der Erkrankung anzuzeigen. Sofern Ihnen bzw. den Betroffenen das möglich ist, sollten Sie Ihren Arbeitgeber in den ersten Arbeitsstunden über Ihre Abwesenheit unterrichten, denn Sie sind grundsätzlich verpflichtet, Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen.
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