Als Betriebsrat bestimmen Sie mit
Als Betriebsrat haben Sie umfassende Mitbestimmungsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie haben darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und anderen Normen durchgeführt werden (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Zudem ist es Ihre Aufgabe, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu fördern (§ 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG). Darüber hinaus können Sie kraft § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Regelungen über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sogar erzwingen.
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