Urteilsdienst für den Betriebsrat 31.01.2025

Sonderausgabe | Arbeitsunfähigkeit & Krankenkontrollen

SONDERAUSGABE: ARBEITSUNFÄHIGKEIT & KRANKENKONTROLLEN – Wer erkrankt, hat bestimmte Pflichten zu erfüllen. Welche das sind, lesen Sie in dieser Ausgabe.

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Was Ihre Kolleginnen und Kollegen im Fall einer Erkrankung zu tun haben
Jeden Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin erwischt es im Laufe des Berufslebens irgendwann: Er bzw. sie erkrankt arbeitsunfähig. In diesem Fall haben Sie bzw. Ihre Kolleginnen und Kollegen bestimmte Pflichten zu erfüllen, um Ihrem Arbeitsvertrag korrekt nachzukommen.
Beweiswert ist schwer zu erschüttern
Sie und Ihre erkrankten Kolleginnen und Kollegen weisen eine Arbeitsunfähigkeit durch ein Attest nach. Gerade in Zeiten, in denen die Krankenquote hoch ist, zweifeln Arbeitgeber allerdings schnell an der Wahrheit einer Erkrankung. Das gilt erst recht, wenn sich z. B. die Kündigungsfrist und die Dauer einer AU-Bescheinigung decken. Es gibt allerdings durchaus auch andere Gründe, die dazu führen können, dass Ihr Arbeitgeber Zweifel hegt. Diese sollten Sie als Betriebsrat kennen.
Setzen Sie sich für umfassende präventive Maßnahmen ein
Arbeits- und Gesundheitsschutz sind wichtig, um den arbeitenden Menschen gesund zu erhalten und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern zu fördern und langfristig zu sichern. Ihr Arbeitgeber ist gut beraten, wenn er sich grundsätzlich für einen guten Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen einsetzt. Das ist seine Pflicht. Es führt außerdem zu geringeren Fehlzeiten, die im Interesse aller Beteiligten sind.
Was Sie als Betriebsrat zum Fehlzeitenmanagement wissen müssen
Fallen Mitarbeiter aufgrund von Arbeitsunfällen oder Erkrankungen aus, kommen Organisationsarbeiten und Kosten auf Ihren Arbeitgeber zu. Schwierig sind Fehlzeiten, die mit einer Arbeitsunfähigkeit einhergehen. Hier kann eine Fehlzeitenanalyse sinnvoll sein. Mit einer Fehlzeitenanalyse kann Ihr Arbeitgeber Geld sparen. Mit diesem Argument können Sie ihn sicherlich überzeugen.
Darf unser Arbeitgeber von Kollegen bereits am ersten Krankheitstag ein Attest verlangen?
Frage: Im Arbeitsvertrag der meisten unserer Kollegen ist geregelt, dass diese im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (AU) am 3. Tag ein Attest vorzulegen haben. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss die AU erst ab dem 4. Tag vorgelegt werden. An welche Regelung haben sich unsere Kollegen zu halten?
Wenn ein Kollege während des Tages erkrankt: Tag zählt nicht zur AU
Frage: Es kommt immer mal wieder vor, dass Kollegen zunächst zur Arbeit erscheinen, ihre vereinbarte Stundenzahl aber nicht bis zum Ende ableisten, da sie vorher arbeitsunfähig erkranken und deshalb eher gehen müssen. Wie werden die Betroffenen dann bezahlt? Darüber gibt es bei uns im Betrieb immer wieder Auseinandersetzungen.
Darf unser Arbeitgeber zusätzlich eine Papier-Bescheinigung einfordern?
Frage: Seit der Umstellung auf die eAU erhält unser Arbeitgeber von unseren erkrankten Kolleginnen und Kollegen gar keine AU-Bescheinigung mehr. Er muss die Bescheinigungen ja jetzt immer bei der Krankenkasse einfordern. Das findet unser Arbeitgeber umständlich und vor allem zeitraubend. Zudem ist er in Sorge, dass es aufgrund der Umstellung zu Täuschungen über die Arbeitsunfähigkeit kommt. Er möchte deshalb die Weisung erteilen, dass alle erkrankten Kolleginnen und Kollegen ab dem 4. Krankheitstag zusätzlich ein Papier-Attest vorlegen sollen. Darf er das?
Erzählen Sie nicht zu viel
Ein Krankenrückkehrgespräch führt Ihr Arbeitgeber mit einem Kollegen, der längere Zeit arbeitsunfähig krank gewesen ist, um herauszufinden, ob es ihm wieder gut geht. Zudem wollen die meisten Arbeitgeber dadurch ausloten, ob die Ursache der Erkrankung im betrieblichen Bereich zu suchen ist. Vergessen Sie bei solchen Gesprächen nicht, dass Ihr Arbeitgeber damit auch eine gewisse Kontrolle ausübt. Darauf, dass das nicht zu viel wird, können Sie Einfluss nehmen.
Worauf Ihre erkrankten Kolleginnen und Kollegen Anspruch haben
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings nehmen einige Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen es mit diesem Anspruch nicht allzu genau. Hier sind die Betroffenen auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Urteilsfälle, in denen der Beweiswert einer AU erschüttert war
  • Übersicht: Fehlzeitenanalyse
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Krankengespräche