Als Schwerbehindertenvertretung wachen Sie darüber, dass Ihr Arbeitgeber die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze beachtet. Dazu zählen auch die Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes und der Sozialgesetzbücher. Richten Sie deshalb Ihr Augenmerk auch darauf, dass Ihre langzeiterkrankten Kollegen Entgeltfortzahlung & Co in der richtigen Höhe erhalten und nicht zu früh ins Krankengeld überführt werden. Lesen Sie hier, worauf es dabei ankommt.
