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Entgeltfortzahlung, Krankengeld & Co.: Darauf haben auch Langzeiterkrankte Anspruch

Als Schwerbehindertenvertretung wachen Sie darüber, dass Ihr Arbeitgeber die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze beachtet. Dazu zählen auch die Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes und der Sozialgesetzbücher. Richten Sie deshalb Ihr Augenmerk auch darauf, dass Ihre langzeiterkrankten Kollegen Entgeltfortzahlung & Co in der richtigen Höhe erhalten und nicht zu früh ins Krankengeld überführt werden. Lesen Sie hier, worauf es dabei ankommt.

Britta Schwalm

21.07.2026 · 5 Min Lesezeit

Wenn Sie sich mit der Entgeltfortzahlung für Mitarbeiter auseinandersetzen, arbeiten Sie mit zwei wichtigen Fristen:

  1. Alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, und zwar für die Dauer von sechs Wochen.
  2. In den ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses besteht der Anspruch eines Mitarbeiters auf Entgeltfortzahlung noch nicht (§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, EFZG). Hier springt bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit sofort die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Der Mitarbeiter muss das Krankengeld direkt bei seiner Kasse beantragen.

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