Schutzrechte

Vorsicht, wenn Ihr Arbeitgeber schwerbehinderte Kollegen krankheitsbedingt entlassen will

Langzeiterkrankungen können ein Kündigungsgrund sein – auch bei Mitarbeitern mit Schwerbehinderung. Allerdings sind die meisten Ihrer schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen zusätzlich vor einer Entlassung geschützt. Soll eine Langzeiterkrankung zur Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten führen, sollten Sie einige Punkte im Rahmen Ihrer Beteiligung besonders gründlich prüfen.

Britta Schwalm

21.07.2026 · 6 Min Lesezeit

Möchte ein Arbeitgeber seinem schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen, benötigt er die Zustimmung des Integrationsamts. Dieses wiederum holt Ihre Stellungnahme ein sowie die der Arbeitnehmervertretung und hört den schwerbehinderten Menschen an. Hat Ihr Arbeitgeber einen tragfähigen Kündigungsgrund, beachtet alle Formalitäten und die Kündigung steht in keinem Zusammenhang mit der Behinderung, wird die Zustimmung in der Regel erteilt. In dem Fall kann der Arbeitgeber die Kündigung nur innerhalb eines Monats erklären. Die eigentliche Kündigungsfrist muss dann noch mindestens vier Wochen betragen.

Nicht für alle schwerbehinderten Mitarbeiter

Voraussetzung für den erhöhten Kündigungsschutz ist der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Gleichstellung zum Zeitpunkt der Kündigung. Die Beteiligung des Integrationsamtes ist aber nicht für alle schwerbehinderten Mitarbeitende nötig. Ausgenommen sind insbesondere schwerbehinderte Beschäftigte, die

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