Möchte ein Arbeitgeber seinem schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen, benötigt er die Zustimmung des Integrationsamts. Dieses wiederum holt Ihre Stellungnahme ein sowie die der Arbeitnehmervertretung und hört den schwerbehinderten Menschen an. Hat Ihr Arbeitgeber einen tragfähigen Kündigungsgrund, beachtet alle Formalitäten und die Kündigung steht in keinem Zusammenhang mit der Behinderung, wird die Zustimmung in der Regel erteilt. In dem Fall kann der Arbeitgeber die Kündigung nur innerhalb eines Monats erklären. Die eigentliche Kündigungsfrist muss dann noch mindestens vier Wochen betragen.
Nicht für alle schwerbehinderten Mitarbeiter
Voraussetzung für den erhöhten Kündigungsschutz ist der Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Gleichstellung zum Zeitpunkt der Kündigung. Die Beteiligung des Integrationsamtes ist aber nicht für alle schwerbehinderten Mitarbeitende nötig. Ausgenommen sind insbesondere schwerbehinderte Beschäftigte, die