S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 21.04.2026

Sonderausgabe: Kündigungsschutz

Der richtige Zeitpunkt Ihrer Anhörung

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Wann Ihre Kollegen Anspruch auf eine Abfindung haben
Abfindungen spielen eine zentrale Rolle, wenn Beschäftigte spüren, dass eine Kündigung unvermeidbar ist. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist es wichtig zu wissen, wann Betroffene Anspruch auf eine Abfindung haben und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wie Sie als Schwerbehindertenvertretung betriebsbedingte Kündigungen begleiten
Betriebsbedingte Kündigungen sind für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte eine besondere Belastung. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist es entscheidend, dass Sie frühzeitig informiert werden, um die Rechte der Betroffenen sichern zu können. Ihre Beteiligung kann Kündigungen mildern, außerdem können Sie so deren Wirksamkeit überprüfen.
Der richtige Zeitpunkt Ihrer Anhörung: Wann Ihr Arbeitgeber Sie beteiligen muss
Vor jeder Kündigung schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter muss Ihr Arbeitgeber Sie als Schwerbehindertenvertretung beteiligen. Doch wann genau diese Anhörung beginnen muss und welche Reihenfolge bei den Beteiligungsverfahren gilt, war lange umstritten.
Wie Sie mit dem Betriebs- oder Personalrat bei Kündigungen zusammenarbeiten sollten
Vor jeder Kündigung schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter müssen Sie als Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden. Parallel dazu spielt der Betriebsrat eine eigenständige Rolle, die unabhängig von Ihrer Mitwirkung ist. Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen klargestellt, wie beide Beteiligungen zu koordinieren sind.
Das muss Ihr Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen darstellen können
Das Arbeitsgericht (ArbG) Erfurt hat klargestellt, welche Informationen der Arbeitgeber liefern muss, um eine betriebsbedingte Kündigung vor Gericht zu rechtfertigen. Das Urteil verdeutlicht, dass reine Personalabbauentscheidungen ohne nachvollziehbare organisatorische Begründung einer gerichtlichen Prüfung oft nicht standhalten (Urt. v. 23.4.2024, Az. 6 Ca 40/24). Dieses Urteil ist noch immer aktuell.

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  • Betriebsbedingte Kündigungen