Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist es besonders wichtig, diese Anforderungen zu kennen, um die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter wirkungsvoll zu vertreten.
Der Fall: Ein 61-jähriger Arbeitnehmer war als alleiniger Hausmeister in einem Hotel beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte ihm ordnungsgemäß aus betriebsbedingten Gründen. Begründet hatte er die Kündigung mit einer unternehmerischen Entscheidung zur Kostensenkung, insbesondere zur Reduzierung der Personalkosten. Teile der bisherigen Aufgaben des Mitarbeiters fielen weg oder wurden an externe Dienstleister vergeben. Die verbleibenden Tätigkeiten sollten laut Arbeitgeber die übrigen Mitarbeiter ohne zusätzliche Überlastung übernehmen.