Entscheidung

Das muss Ihr Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen darstellen können

Das Arbeitsgericht (ArbG) Erfurt hat klargestellt, welche Informationen der Arbeitgeber liefern muss, um eine betriebsbedingte Kündigung vor Gericht zu rechtfertigen. Das Urteil verdeutlicht, dass reine Personalabbauentscheidungen ohne nachvollziehbare organisatorische Begründung einer gerichtlichen Prüfung oft nicht standhalten (Urt. v. 23.4.2024, Az. 6 Ca 40/24). Dieses Urteil ist noch immer aktuell.

Arno Schrader

21.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist es besonders wichtig, diese Anforderungen zu kennen, um die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter wirkungsvoll zu vertreten.

Der Fall: Ein 61-jähriger Arbeitnehmer war als alleiniger Hausmeister in einem Hotel beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte ihm ordnungsgemäß aus betriebsbedingten Gründen. Begründet hatte er die Kündigung mit einer unternehmerischen Entscheidung zur Kostensenkung, insbesondere zur Reduzierung der Personalkosten. Teile der bisherigen Aufgaben des Mitarbeiters fielen weg oder wurden an externe Dienstleister vergeben. Die verbleibenden Tätigkeiten sollten laut Arbeitgeber die übrigen Mitarbeiter ohne zusätzliche Überlastung übernehmen.

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