Top-Thema
Wie Sie als Schwerbehindertenvertretung betriebsbedingte Kündigungen begleiten
Betriebsbedingte Kündigungen sind für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte eine besondere Belastung. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist es entscheidend, dass Sie frühzeitig informiert werden, um die Rechte der Betroffenen sichern zu können. Ihre Beteiligung kann Kündigungen mildern, außerdem können Sie so deren Wirksamkeit überprüfen.
Arno Schrader
21.04.2026
·
7 Min Lesezeit
Besonderer Kündigungsschutz
Schwerbehinderte Menschen genießen nach § 168 SGB IX einen erweiterten Kündigungsschutz. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung des Integrationsamts. Dieser Schutz gilt unabhängig von der Größe des Betriebs und greift bereits dann, wenn die Kündigung im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung stehen könnte.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!