Urteil

Der richtige Zeitpunkt Ihrer Anhörung: Wann Ihr Arbeitgeber Sie beteiligen muss

Vor jeder Kündigung schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter muss Ihr Arbeitgeber Sie als Schwerbehindertenvertretung beteiligen. Doch wann genau diese Anhörung beginnen muss und welche Reihenfolge bei den Beteiligungsverfahren gilt, war lange umstritten.

Arno Schrader

21.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Klarheit brachte ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2018, das Ihr Arbeitgeber auch heute noch anzuwenden hat (Urt. v. 13.12.2018, Az. 2 AZR 378/18).

Der Fall: Im Mittelpunkt der Entscheidung stand eine sogenannte Änderungskündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer. Bei einer Änderungskündigung beendet der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis und verbindet die Kündigung zugleich mit dem Angebot, die Tätigkeit zu veränderten Bedingungen fortzusetzen.

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