Abfindungen sind kein automatischer Rechtsanspruch, sondern hängen von bestimmten Bedingungen und Vereinbarungen ab. In den allermeisten Fällen werden Abfindungen nur gezahlt, wenn die Parteien sich darauf einigen.
Einen einklagbaren Anspruch auf eine Abfindung kennt das Gesetz nur in zwei Fällen: