Wissenswert

Interessenausgleich und Sozialplan: Das sind Ihre Rechte als Schwerbehindertenvertretung

Stehen im Betrieb umfangreiche Personalmaßnahmen oder der Abbau zahlreicher Arbeitsplätze an, tauchen schnell zwei zentrale Begriffe auf: Interessenausgleich und Sozialplan. Für viele Beschäftigte sind die dazugehörigen Regelungen zunächst schwer zu durchschauen.

Arno Schrader

21.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist es jedoch wichtig zu wissen, welche Bedeutung beide Instrumente haben und wie sie sich auf schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte auswirken können.

Was hinter dem Sozialplan steckt

Ein Sozialplan ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat oder Personalrat und dem Arbeitgeber. Diese Maßnahme soll wirtschaftliche Nachteile ausgleichen oder zumindest mildern, die eine betriebliche Veränderung für die Beschäftigten bedeutet.

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