S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 01.06.2026

Sonderausgabe: Integrationsamt

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Aus diesen Gründen ist das Integrationsamt eine Ihrer wichtigsten Anlaufstellen
Fortbildungen, Literatur, Ansprechpartner – das Integrationsamt hält speziell für Schwerbehindertenvertretungen ein umfassendes Unterstützungspaket bereit. Aber auch Ihr Unternehmen kann sich dort Hilfe für seine Inklusionsverpflichtungen holen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Angebote „Ihres“ Amtes.
Warum die Angebote des Integrationsamtes für Sie viele Vorteile haben
Sie als Vertrauensperson sowie Ihre Stellvertreter haben einen Anspruch auf Schulungen, und zwar auf Arbeitgeberkosten. Dabei sind die Veranstaltungen, die das Integrationsamt anbietet, besonders vorteilhaft für Sie. Lesen Sie hier, warum das so ist.
Wann und wie Ihr Arbeitgeber ans Integrationsamt zahlen muss
Das Integrationsamt ist nicht nur eine Unterstützungsinstanz für Sie, sondern auch eine Behörde, die Arbeitgebern diverse Pflichten auferlegt. Besonders wichtig hier ist die Ausgleichsabgabe. Achten Sie darauf, dass Ihr Unternehmen dabei alles richtig macht.
Für diese Förderungen rund um schwerbehinderte Beschäftigte ist das Integrationsamt zuständig
Viele Kosten, die Ihrem Unternehmen durch die behinderungsgerechte Einrichtung des Ausbildungsplatzes entstehen, übernimmt das Integrationsamt zum Teil bis zur vollen Höhe. Unterstützen Sie Ihren Arbeitgeber bei der Antragsstellung, oder bieten Sie ihm an, diese komplett zu übernehmen und zu organisieren. Den nötigen Überblick liefert Ihnen dieser Beitrag.
So unterstützt und begleitet das Integrationsamt Ihre Inklusionsvereinbarungen
Ein sehr nützliches Instrument für Ihre Arbeit ist die Inklusionsvereinbarung, die zu den sogenannten „DIenstvereinbarungen“ zählt. Diese Art von „Vertrag“ können Sie mit dem Arbeitgeber zu den verschiedensten Themen abschließen und sich dann darauf verlassen, dass sich alle an die vereinbarten Spielregeln halten müssen. Das Integrationsamt kann den Abschluss von Inklusionsvereinbarungen aufgrund seiner neutralen Position fördern. Die zustande gekommene Vereinbarung muss schließlich außerdem dem Integrationsamt übermittelt werden.
Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber das Integrationsamt wie vorgeschrieben einbindet
Will Ihr Arbeitgeber Beschäftigte entlassen, für die Sie als Schwerbehindertenvertretung zuständig sind, geht das zum einen nicht ohne Sie und den Betriebsrat. Zum anderen ist auch das Integrationsamt zwingend einzubeziehen und auf dessen Entscheidung können Sie wiederum Einfluss nehmen. Lesen Sie hier, worauf es bei der Beteiligung des Amtes am Kündigungsverfahren genau ankommt.

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