Weiterbildung

Warum die Angebote des Integrationsamtes für Sie viele Vorteile haben

Sie als Vertrauensperson sowie Ihre Stellvertreter haben einen Anspruch auf Schulungen, und zwar auf Arbeitgeberkosten. Dabei sind die Veranstaltungen, die das Integrationsamt anbietet, besonders vorteilhaft für Sie. Lesen Sie hier, warum das so ist.

Britta Schwalm

01.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Vor allem bei neuen Vertrauenspersonen und ihren Stellvertretern bestehen unter Umständen große Wissenslücken, die es zu füllen gilt. Aber auch wenn Sie eine erfahrene Schwerbehindertenvertretung sind, gibt es laufend Schulungsbedarf. Immerhin ändern sich Vorgaben und Gesetze ständig. Wichtig ist vor allem, dass Sie Ihre persönliche Stellung, Ihre Pflichten, Rechte und Aufgaben sowie das betriebsverfassungsrechtliche Basiswissen und die arbeitsrechtlichen Grundlagen kennen. Sie haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob eine Schulungsmaßnahme erforderlich ist. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist, muss Ihnen der Arbeitgeber die Fortbildung bezahlen.

Wichtig

Schulungen haben eine hohe Priorität
Sie haben einen Anspruch auf Schulung (§ 179 Abs. 8 SGB IX)! Lassen Sie sich diesen nicht vom Arbeitgeber ausreden, und lassen Sie sich vor allem nicht vertrösten. Andererseits haben Sie auch die Pflicht, an den für Sie ausgewählten Schulungen teilzunehmen.

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