In vielen Angelegenheiten, wie etwa bei Kündigungsschutzprozessen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Arbeitsplatz (Betriebssitz) des schwerbehinderten Mitarbeiters. Für einige Leistungen ist der Dachverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) e. V., der richtige Ansprechpartner (www.bih.de). Falls Sie ein örtlich zuständiges Amt benötigen, hilft Ihnen die folgende Übersicht. Weitere Kontaktdaten und Ansprechpartner bei den Ämtern finden Sie unter https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/.
Welches Integrationsamt oder Inklusionsamt ist für Sie und Ihr Unternehmen zuständig?
