Beteiligung

Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber das Integrationsamt wie vorgeschrieben einbindet

Will Ihr Arbeitgeber Beschäftigte entlassen, für die Sie als Schwerbehindertenvertretung zuständig sind, geht das zum einen nicht ohne Sie und den Betriebsrat. Zum anderen ist auch das Integrationsamt zwingend einzubeziehen und auf dessen Entscheidung können Sie wiederum Einfluss nehmen. Lesen Sie hier, worauf es bei der Beteiligung des Amtes am Kündigungsverfahren genau ankommt.

Britta Schwalm

01.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Mitarbeiter genießen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss zahlreiche Hürden nehmen, wenn er einen schwerbehinderten Kollegen entlassen möchte. Eine dieser Hürden sind Sie, die andere ist – wie bei allen anderen Arbeiternehmern – der Betriebs- oder Personalrat, und die dritte ist das Integrationsamt, das seine Zustimmung geben muss.

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