Förderungen

Für diese Förderungen rund um schwerbehinderte Beschäftigte ist das Integrationsamt zuständig

Viele Kosten, die Ihrem Unternehmen durch die behinderungsgerechte Einrichtung des Ausbildungsplatzes entstehen, übernimmt das Integrationsamt zum Teil bis zur vollen Höhe. Unterstützen Sie Ihren Arbeitgeber bei der Antragsstellung, oder bieten Sie ihm an, diese komplett zu übernehmen und zu organisieren. Den nötigen Überblick liefert Ihnen dieser Beitrag.

Britta Schwalm

01.06.2026 · 3 Min Lesezeit

Geht es um die Förderung im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Kollegen oder einer schwerbehinderten Kollegin, ist es gar nicht so einfach, auf Anhieb den zuständigen Träger zu ermitteln. Die Leistungen der Integrationsämter zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen neben den entsprechenden Leistungen der Rehabilitationsträger, etwa der Deutschen Rentenversicherung. Viele Leistungen, wie beispielsweise die behinderungsgerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes, sind im Leistungskatalog mehrerer gesetzlicher Träger enthalten.

Für diese Leistungen ist zumindest auch das Integrationsamt zuständig

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!