Geht es um die Förderung im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Kollegen oder einer schwerbehinderten Kollegin, ist es gar nicht so einfach, auf Anhieb den zuständigen Träger zu ermitteln. Die Leistungen der Integrationsämter zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen neben den entsprechenden Leistungen der Rehabilitationsträger, etwa der Deutschen Rentenversicherung. Viele Leistungen, wie beispielsweise die behinderungsgerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes, sind im Leistungskatalog mehrerer gesetzlicher Träger enthalten.
Für diese Leistungen ist zumindest auch das Integrationsamt zuständig
