Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat mit Urteil vom 11.2.2026 (Az. 13 SLa 65/25) wichtige Punkte zur Beteiligung des Personalrats bei Befristungen klargestellt. Im Zentrum stand die Frage, wie detailliert die Unterrichtung über den Befristungsgrund sein muss. Die Entscheidung stärkt zugleich die Kontrollfunktion bei Kettenbefristungen.
