Für Sie als Personalrat stellt sich dann die entscheidende Frage: Wie weit reicht Ihre Verantwortung, wenn Leiharbeitnehmer gefährliche Arbeiten ausführen? Und welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie konkret?
LESERFRAGE
Leiharbeit im Bauhof: Welche Verantwortung trägt der Personalrat bei gefährlichen Tätigkeiten?
Die Frage nach Verantwortung und Mitbestimmung bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern stellt sich im öffentlichen Dienst immer häufiger, insbesondere in technischen Bereichen wie Bauhöfen oder Gärtnereibetrieben. Gerade dort werden kurzfristig Personalengpässe durch Zeitarbeit ausgeglichen – nicht selten auch bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten.