LESERFRAGE

Leiharbeit im Bauhof: Welche Verantwortung trägt der Personalrat bei gefährlichen Tätigkeiten?

Die Frage nach Verantwortung und Mitbestimmung bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern stellt sich im öffentlichen Dienst immer häufiger, insbesondere in technischen Bereichen wie Bauhöfen oder Gärtnereibetrieben. Gerade dort werden kurzfristig Personalengpässe durch Zeitarbeit ausgeglichen – nicht selten auch bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten.

Maria Markatou

22.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Für Sie als Personalrat stellt sich dann die entscheidende Frage: Wie weit reicht Ihre Verantwortung, wenn Leiharbeitnehmer gefährliche Arbeiten ausführen? Und welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie konkret?

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!