Dieses Recht ist kein bloßes Kontrollinstrument, sondern ein zentrales Element Ihrer Mitverantwortung für sichere Arbeitsbedingungen.
HÄTTEN SIE’S GEWUSST?
Überwachungspflicht ernst nehmen – Ihr Blick auf den Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz ist im öffentlichen Dienst kein „Nice to have“, sondern eine verbindliche Pflicht der Dienststelle. Das bedeutet zugleich: Sie als Personalrat haben ein gesetzlich verankertes Überwachungsrecht bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.