HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Überwachungspflicht ernst nehmen – Ihr Blick auf den Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz ist im öffentlichen Dienst kein „Nice to have“, sondern eine verbindliche Pflicht der Dienststelle. Das bedeutet zugleich: Sie als Personalrat haben ein gesetzlich verankertes Überwachungsrecht bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.

Maria Markatou

22.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Dieses Recht ist kein bloßes Kontrollinstrument, sondern ein zentrales Element Ihrer Mitverantwortung für sichere Arbeitsbedingungen.

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