Der Fall: Ein metallverarbeitender Betrieb setzte regelmäßig Leiharbeitnehmer ein. Ein als „Helfer“ beschäftigter Leiharbeitnehmer wurde kurzfristig einem anderen Team zugeteilt, in dem ein personeller Engpass entstanden war. Der Produktionsleiter ordnete seinen Einsatz im Bereich der Montage schwerer Presswerkzeuge an und wies ihn dem Kranführer zur Unterstützung zu.
RECHT
Wenn Unklarheit teuer wird – persönliche Haftung bei Arbeitsunfällen
Das Oberlandesgericht (OLG) Jena hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Beschäftigte bei Arbeitsunfällen persönlich haften können. Im Mittelpunkt stand ein schwerer Unfall bei Arbeiten mit einem Kran in einem metallverarbeitenden Betrieb. Die Entscheidung zeigt, wie aus organisatorischen Fehlern individuelle Haftungsrisiken entstehen können (27.1.2026, Az. 10 U 1146/23).