Viele Frauen muslimischen Glaubens tragen ein Kopftuch. Auch bei der Arbeit. Wo es nicht auf besondere Neutralität ankommt, ist das auch nicht zu beanstanden. Schwierig wird es, wenn durch das Tragen religiöser Symbole besondere Konfliktlagen entstehen können. Das Bundesarbeitsgericht musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob solch eine Konfliktlage im Bereich der Luftsicherheitsassistenz am Flughafen entstehen kann (29.1.2026, Az. 8 AZR 49/25).
