Personalrat aktuell 06.03.2026

NR. 06 | MÄRZ II 2026

Top-Thema: ESKALATION VERMEIDEN – Welche Rolle Sie als Personalrat bei der Gewaltprävention haben

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Kopftuch im Dienst? Auf die Tätigkeit kommt es an
Viele Frauen muslimischen Glaubens tragen ein Kopftuch. Auch bei der Arbeit. Wo es nicht auf besondere Neutralität ankommt, ist das auch nicht zu beanstanden. Schwierig wird es, wenn durch das Tragen religiöser Symbole besondere Konfliktlagen entstehen können. Das Bundesarbeitsgericht musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob solch eine Konfliktlage im Bereich der Luftsicherheitsassistenz am Flughafen entstehen kann (29.1.2026, Az. 8 AZR 49/25).
Keine Pflichtverletzung, keine Sanktion
Abmahnungen und Kündigungen setzen eine Pflichtverletzung durch Beschäftigte voraus. Wenn es diese nicht gibt, kann auch keine Sanktion folgen. Das wäre nicht gerechtfertigt (Landesarbeitsgericht Hamburg, 5.2.2026, Az. 1 SLa 18/25 u. a.).
Dienstherr darf die Gleichstellungsbeauftragte nicht auf geringerwertige Stelle abberufen
Wenn ich mich rechtlich zu etwas verpflichte, bin ich daran gebunden. Das ist ein ganz einfacher Rechtsgrundsatz. Schade, dass sogar Dienstherren dies öfter mal vergessen. Besonders bitter ist es, wenn dann noch der sogenannte Nasenfaktor für Fehlentscheidungen sorgt. So wie im folgenden Fall (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 27.1.2026, Az. 3 SLa 696/24).
Eingruppierung: Der Tarifvertrag entscheidet
Als Personalrat bestimmen Sie bei der Eingruppierung von Kolleginnen und Kollegen mit. Unter Eingruppierung versteht man die Zuordnung von Beschäftigten und der von ihnen auszuübenden Tätigkeit zu einer bestimmten Vergütungsgruppe innerhalb eines kollektiven Vergütungsschemas. Ihre Rolle als Personalrat ist sehr wichtig, denn eine falsche Eingruppierung kann bedeuten, dass man weniger Gehalt bekommt, als einem zusteht. Sie müssen sich also auch in diesem Bereich gut auskennen! Allerdings ist es nicht so einfach, die richtige Eingruppierung zu bestimmen (Bundesarbeitsgericht, 26.2.2025, Az. 4 ABR 21/24).
Sagen Sie als Personalrat Nein zu Gewalt
Mit großer Bestürzung haben wir im Februar erfahren müssen, dass ein Zugbegleiter durch einen Fahrgast zu Tode gekommen ist. Und leider ist es nicht das erste Mal, dass wir von Gewalt gegen Zugbegleiter, Sachbearbeiter, Polizisten oder andere Amtsträger lesen müssen. Die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft ist erschreckend. Wir müssen hier als Bürger dagegenhalten, keine Frage. Aber auch in der Dienststelle muss Sicherheit großgeschrieben werden. Was Sie im Bereich Dienststelle tun können, habe ich Ihnen hier aufgelistet.
Arbeitszeiterfassung in der Dienststelle: Bestimmen Sie als Personalrat mit?
Ein Personalrat in Bremen stritt mit seinem Dienstgeber über die Mitbestimmung bezüglich des Zeitpunkts der Einführung der Arbeitszeiterfassung für Beschäftigte an Schulen. Auch wenn dieser Fall in Bremen spielt – Personalräte in ganz Deutschland können hieraus ihre Lehren ziehen (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, 7.1.2026, Az. 6 LP 165/25).
Betrug und „Klapse auf den Hinterkopf“ erlauben die Degradierung
Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Saarlandes beschäftigt sich mit einem Beamten, der nicht nur seinen Dienstherrn systematisch betrog, sondern auch ein mehr als fragwürdiges Fehlverhalten gegenüber einer unterstellten Kollegin zeigte. Das OVG billigte deshalb seine Degradierung (16.12.2025, Az. 7 A 117/24).
Hier geht es um Ihr Geld: Erfolgreiche Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder
Nach harten Verhandlungen und mehreren Streiks in einigen Bundesländern konnten sich die Gewerkschaften und die Arbeitgebervertreter am 14. Februar 2026 doch noch im Tarifstreit um den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) einigen. Und ich denke, die Beschäftigten können zufrieden sein.
Aktuelle Dienstfähigkeit reicht nicht für Übernahme ins Beamtentum
Verbeamtet werden kann nur, wer auf lange Sicht wohl dienstfähig und gesund bleibt. Warum ist das so? Weil Beamte staatsfinanziert sind, auch im Ruhestand, etwa über die großzügigen Beihilferegelungen. Das muss sich über eine lange Dienstfähigkeit rechnen. Im folgenden Fall war es nicht zu erwarten (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 11.12.2025, Az. 2 A 4.25).