WISSENSWERTES

Eingruppierung: Der Tarifvertrag entscheidet

Als Personalrat bestimmen Sie bei der Eingruppierung von Kolleginnen und Kollegen mit. Unter Eingruppierung versteht man die Zuordnung von Beschäftigten und der von ihnen auszuübenden Tätigkeit zu einer bestimmten Vergütungsgruppe innerhalb eines kollektiven Vergütungsschemas. Ihre Rolle als Personalrat ist sehr wichtig, denn eine falsche Eingruppierung kann bedeuten, dass man weniger Gehalt bekommt, als einem zusteht. Sie müssen sich also auch in diesem Bereich gut auskennen! Allerdings ist es nicht so einfach, die richtige Eingruppierung zu bestimmen (Bundesarbeitsgericht, 26.2.2025, Az. 4 ABR 21/24).

Maria Markatou

06.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Arbeitgeberin betreibt mehrere Krankenhäuser. Der TVöD findet auf die Arbeitsverhältnisse Anwendung. In den Operationssälen einschließlich des Ambulanten Operationssaals (AOP) sind vor, während und nach einer Operation sowohl Medizinische Fachangestellte (MFA) als auch Operationstechnische Assistenten (OTA) beschäftigt. Die Tätigkeiten der MFA und OTA sind im Wesentlichen gleich.

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