Personalrat aktuell 07.02.2025

Nr. 04 | Februar II 2025

SCHWERPUNKTTHEMA: KI: Sind Sie fit für den Einsatz der künstlichen Intelligenz?

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Auch der Personalrat darf keine Schmähkritik üben
Als Personalrat können und müssen Sie auch Kritik an der Dienststellenleitung üben. Sie müssen dabei aber – schon zu Ihrem Eigenschutz – darauf achten, dass Sie sich im Rahmen des Erlaubten bewegen. Schmähkritik ist tabu (Arbeitsgericht Berlin, 5.12.2024, Az. 58 Ca 4568/24).
Verkaufen Sie sich nicht unter Wert!
Irren ist menschlich. Auch Ihr Dienstherr kann sich irren und Ihnen monatlich zu wenig Geld überweisen. Achten Sie oder andere Beschäftigte im Vertrauen auf Ihren Dienstherrn nicht darauf, kann sich das rächen – wie der folgende Fall zeigt (Verwaltungsgericht Bremen, 6.12.2024, Az. 6 K 1987/22).
Vorsicht bei Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit im nichteuropäischen Ausland
Gefühlt beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in jüngster Zeit sehr häufig mit dem Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Während die letzten Fälle um den Themenkreis „passgenaue Krankschreibung“ kreisten, ging es dieses Mal um den Beweiswert einer AU-Bescheinigung aus dem Nicht-EU-Ausland (BAG, 15.1.2025, Az. 5 AZR 284/24).
An der DSGVO geht keine Dienstvereinbarung vorbei
Wird in Dienstvereinbarungen die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt, sind stets die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Der Schutz der Beschäftigtendaten darf nicht aufgeweicht werden. So wurde das für einen Betriebsrat entschieden, gilt für Sie im öffentlichen Dienst aber genauso (Europäischer Gerichtshof (EuGH), 19.12.2024, Az. C-65/23).
Sind Sie fit für den Einsatz der künstlichen Intelligenz (KI)?
Die KI ist schon jetzt nicht mehr wegzudenken und wird über kurz oder lang immer mehr Aufgaben in unserem Arbeitsalltag mitbestimmen. Dies wird auch auf rechtliche Füße gestellt, denn am 2.2.2025 treten die Regelungen der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (EU VO KI) in Kraft. Für Sie als Personalrat ist Ihr Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen, entscheidend. Denn unter diese Technik fällt auch die KI.
Gefährdungsbeurteilung teilweise neu geregelt
Dienstherren müssen seit dem 1.1.2018 nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bei der regulären Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit anlassunabhängig auch die Gefährdungen beurteilen, denen schwangere und stillende Frauen an dem Arbeitsplatz ausgesetzt sind (§ 10 Abs. 1 S. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG)). Dies gilt auch, wenn an diesem Arbeitsplatz (noch) keine Frauen arbeiten.
Achtung, Kostenfalle im Disziplinarverfahren: Hier wird es für Ihre Kollegen teuer
Kolleginnen und Kollegen, die sich einem Disziplinarverfahren stellen müssen, sind in der Regel gut beraten, wenn sie sich in dem Verfahren anwaltlich begleiten lassen. Natürlich arbeitet ein Anwalt nicht umsonst. Unterliegt der Dienstherr in dem Disziplinarverfahren, hat er auch die Anwaltskosten zu tragen. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hamburg macht jedoch auf eine Kostenfalle aufmerksam, die für Ihre Kolleginnen und Kollegen schnell sehr teuer werden kann (16.12.2024, Az. 32 D 593/24).
So fördern Sie in Zeiten wie diesen die soziale Kompetenz in Ihrer Dienststelle
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 16 Bundespersonalvertretungsgesetz haben Sie bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen mitzuwirken. Zu diesem Bereich gehört es auch, Beschäftigten in persönlichen Notsituationen beizustehen – bei Schicksalsschlägen, eigener Krankheit, Verlust von nahen Angehörigen. Sie können hier sogar den Abschluss einer Dienstvereinbarung verlangen – und so die soziale Kompetenz in der Dienststelle steigern. Ich finde, in Zeiten wie diesen, wo die soziale Kälte wieder „in“ zu sein scheint, ist das so wichtig wie nie. Eine Muster-Dienstvereinbarung finden Sie auf dieser Seite. Passen Sie sie an die Gegebenheiten in Ihrer Dienststelle an.
„Welche Unterlagen müssen uns als Personalrat vorgelegt werden?“
Frage: Müssen dem Personalratsgremium eigentlich alle Unterlagen, also insbesondere auch zum Haushalt, vorgelegt werden? Wir meinen „ja“, aber unsere Dienststellenleitung sagt „nicht automatisch“ und ist da sehr zurückhaltend. Können Sie uns hier vielleicht weiterhelfen?
Tarifeinigung bei den Krankenhausärzten
Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern standen noch Anfang des Jahres mitten in Tarifverhandlungen und damit kurz vor Streiks. Gott sei Dank hat es aber am 13.1.2025 eine Tarifeinigung gegeben, die gefürchteten Streiks wurden damit abgewendet.

Arbeitshilfen

  • Muster-Schreiben: Fehlende Informationen anfordern
  • Dienstvereinbarung zur Förderung der sozialen Kompetenz