Als Personalrat können und müssen Sie auch Kritik an der Dienststellenleitung üben. Sie müssen dabei aber – schon zu Ihrem Eigenschutz – darauf achten, dass Sie sich im Rahmen des Erlaubten bewegen. Schmähkritik ist tabu (Arbeitsgericht Berlin, 5.12.2024, Az. 58 Ca 4568/24).

