Der Fall: Gegen einen Beamten stand u. a. in den Medien der Vorwurf im Raum, er habe pflichtwidrig aus sachfremden Erwägungen Ermittlungen gegen einen Senator (vergleichbar mit einem Minister) und einen ehemaligen Senator der Freien und Hansestadt Hamburg vereitelt. Er beantragte deshalb auf Basis von § 24 Hamburgisches Disziplinargesetz (HmbDG) die Einleitung von Ermittlungen gegen sich selbst. Der Dienstherr folgte dem Antrag. Als Ermittlungsführer setzte er einen ehemaligen Richter am Bundesgerichtshof (BGH) ein.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Personalrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
- Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
- Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
- Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
- Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen
