Personalrat schießt mit seiner Kritik über das Ziel hinaus
Der Fall: Ein Vorstandsmitglied der ver.di-Betriebsgruppe ist bei der Freien Universität Berlin beschäftigt. Außerdem ist er freigestelltes Personalratsmitglied. Der Vorstand der Betriebsgruppe hatte Ende Januar 2024 auf der eigenen Internetpräsenz einen Aufruf zur Teilnahme an einem Aktionstag u. a. gegen die AfD veröffentlicht. Verbunden wurde dieser Aufruf mit Äußerungen über die Universität: Sie halte Tarifverträge nicht ein, gliedere Tätigkeiten unterer Lohngruppen mit einem hohen Anteil migrantischer Beschäftigter aus, bekämpfe Mitbestimmung und demokratische Prozesse. Gewerkschaftliche Organisierung sei ihr ein Dorn im Auge. Damit fördere auch die Universität den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD. Wegen dieser Äußerungen wurde der Personalrat Anfang März 2024 abgemahnt. Seine Äußerungen seien ehrverletzende Kritik, die die Treue- und Loyalitätspflicht im Arbeitsverhältnis verletze. Der Personalrat klagte auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Personalrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
- Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
- Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
- Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
- Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen
