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Verkaufen Sie sich nicht unter Wert!

Irren ist menschlich. Auch Ihr Dienstherr kann sich irren und Ihnen monatlich zu wenig Geld überweisen. Achten Sie oder andere Beschäftigte im Vertrauen auf Ihren Dienstherrn nicht darauf, kann sich das rächen – wie der folgende Fall zeigt (Verwaltungsgericht Bremen, 6.12.2024, Az. 6 K 1987/22).

Maria Markatou

07.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Die genügsame Studienrätin

Der Fall: Eine Studienrätin war in Vollzeit mit 26 Stunden (25 Unterrichtsstunden plus eine Wegestunde) angestellt. Ihr wurden aber aufgrund eines Fehlers nur 25 bezahlt. Dies fiel dem Dienstherrn nach 6 Jahren auf. Die Studienrätin erhielt eine Nachzahlung für die letzten 3 Jahre. Für die übrigen Jahre hielt der Dienstherr die Nachzahlungsansprüche für verjährt. Die Studienrätin klagte.

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