SCHWERPUNKTTHEMA
Sind Sie fit für den Einsatz der künstlichen Intelligenz (KI)?
Die KI ist schon jetzt nicht mehr wegzudenken und wird über kurz oder lang immer mehr Aufgaben in unserem Arbeitsalltag mitbestimmen. Dies wird auch auf rechtliche Füße gestellt, denn am 2.2.2025 treten die Regelungen der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (EU VO KI) in Kraft. Für Sie als Personalrat ist Ihr Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen, entscheidend. Denn unter diese Technik fällt auch die KI.
Maria Markatou
07.02.2025
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5 Min Lesezeit
Info: Technische Einrichtung – Denken Sie an den Mitbestimmungstatbestand Einführung einer technischen Einrichtung bei …
… Einsatz von:
• Film- oder Fernsehkameras, Multimomentkameras
• automatisierter Zeiterfassung
• Abhör- oder Tonbandaufzeichnungsgeräten
• EDV-Anlagen mit bestimmter Software, die eine Aussage über Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer ermöglichen
• Stechuhr
• Zeitstempler, elektronischer Zeiterfassung
• Erfassung von Telefongesprächen in einer EDV-Anlage
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