DIENSTVEREINBARUNG
So fördern Sie in Zeiten wie diesen die soziale Kompetenz in Ihrer Dienststelle
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 16 Bundespersonalvertretungsgesetz haben Sie bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen mitzuwirken. Zu diesem Bereich gehört es auch, Beschäftigten in persönlichen Notsituationen beizustehen – bei Schicksalsschlägen, eigener Krankheit, Verlust von nahen Angehörigen. Sie können hier sogar den Abschluss einer Dienstvereinbarung verlangen – und so die soziale Kompetenz in der Dienststelle steigern. Ich finde, in Zeiten wie diesen, wo die soziale Kälte wieder „in“ zu sein scheint, ist das so wichtig wie nie. Eine Muster-Dienstvereinbarung finden Sie auf dieser Seite. Passen Sie sie an die Gegebenheiten in Ihrer Dienststelle an.
Maria Markatou
07.02.2025
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2 Min Lesezeit
Dienstvereinbarung zur Förderung der sozialen Kompetenz
Zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalratsgremium der Dienststelle wird die folgende Dienstvereinbarung geschlossen:
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