Mitarbeitende Aktiv Vertreten 13.03.2026

SONDERAUSGABE APRIL 2026: ARBEITSZEIT 2026

Erfahren Sie, wie Sie das komplexe juristische Geflecht der Arbeitszeitregelungen durchschauen können.

Download PDF
Arbeitszeit – ein Thema mit vielen Aspekten
Einen Arbeitsplatz zu haben ist wichtig. Aber der schönste Arbeitsplatz nützt am Ende nichts, wenn er die Gesundheit ruiniert, weil man sich überarbeitet. Beim Schutz vor Überarbeitung wiederum spielt die Arbeitszeit zwar nicht die einzige, aber doch eine wichtige Rolle. Gesundheit und Regelung der Arbeitszeit sollten daher ganz oben in der Prioritätenliste stehen.
Das ist die Arbeitszeit nach der Rechtsprechung
Arbeitszeit definieren – klingt eigentlich ganz einfach, oder? Das ist halt die Zeit, in der man arbeitet – würden Sie wahrscheinlich sagen. Juristisch ist die Sache aber gar nicht so klar. Das hängt vor allem damit zusammen, dass nicht immer ganz klar ist, was denn eigentlich „Arbeit“ ist.
Diese Flexibilisierungsmöglichkeiten gibt es
Das gesetzliche Grundmodell geht davon aus, dass ein*e Mitarbeiter*in für eine bestimmte Menge Geld eine bestimmte Menge an Arbeit leistet. Ein starres Modell ohne Abweichungsmöglichkeiten würde den Anforderungen und Wünschen der modernen Arbeitswelt oft nicht gerecht. Es haben sich daher in der Praxis die unterschiedlichsten Arbeitszeitmodelle herausgebildet.
Zeitlich muss alles „im Rahmen“ bleiben
Schon der antike Arzt Paracelsus wusste: „Die Menge macht das Gift.“ Arbeit an sich ist nicht gesundheitsschädlich. Im Gegenteil: Arbeit ist sinnstiftend und kann damit auch entscheidend zur psychischen und auch physischen Gesundheit beitragen. Aber ein Zuviel an Arbeit kann der Gesundheit schaden. Daher hat der Gesetzgeber ein Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geschaffen, das die Arbeitszeit begrenzt und dabei auch dem Gesundheitsschutz dienen soll. Dabei muss die Arbeitszeit „im Rahmen“ bleiben – und zwar nicht nur im sprichwörtlichen Sinne, sondern auch rechtstechnisch.
Keine Verlängerung der Arbeitszeit ohne Rechtsgrundlage
Die Arbeitszeit, die ein*e Dienstgeber*in konkret von seinen Mitarbeitenden verlangen kann, hängt von der entsprechenden Rechtsgrundlage ab. Die Arbeitszeit muss – wie auf Seite 6 dargestellt – „im Rahmen“ bleiben. Beim kirchlichen Arbeitsrecht ist das Zusammenspiel der verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen allerdings noch etwas komplizierter als im „normalen“ Arbeitsrecht.
Freischicht und ein freier Tag sind nicht dasselbe
Kleine Unterschiede können in der Juristerei mitunter große Wirkung haben. Das zeigt sich wieder einmal in dem vorliegenden Fall, bei dem sich zunächst das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz und dann das Bundesarbeitsgericht (BAG) um den Unterschied zwischen einer Freischicht und einem freien Tag bzw. einem sogenannten Ersatzruhetag zu kümmern hatten.
Bereitschaftsdienst statt Überstunden
Manchmal sehen Abläufe vom äußeren Erscheinungsbild her absolut gleich aus, werden aber rechtlich unterschiedlich bewertet. Wenn ein*e Mitarbeiter*in im Bereitschaftsdienst Arbeitsaufgaben zugewiesen bekommt, sind das dann Überstunden?
Das gilt bei der Arbeitszeiterfassung
Im Arbeitsrecht überraschen die Gerichte immer wieder mit sehr „kreativen“ Auslegungen, mit denen sie quasi die Position des Gesetzgebers einnehmen.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Formen der Arbeitszeit
  • Checkliste: Regelungspunkte bei einer Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit