Der Fall: Eine OP-Krankenschwester klagte auf Überstundenvergütung. Dabei ging es um Zeiten, die im unmittelbaren Anschluss an die Regelarbeitszeit lagen, aber zeitlich schon in den angeordneten Bereitschaftsdienst fielen. Nach den für das Arbeitsverhältnis geltenden Regelungen war der Bereitschaftsdienst deutlich weniger gut bezahlt als Überstunden.
WICHTIGES URTEIL
Bereitschaftsdienst statt Überstunden
Manchmal sehen Abläufe vom äußeren Erscheinungsbild her absolut gleich aus, werden aber rechtlich unterschiedlich bewertet. Wenn ein*e Mitarbeiter*in im Bereitschaftsdienst Arbeitsaufgaben zugewiesen bekommt, sind das dann Überstunden?