WICHTIGES URTEIL

Bereitschaftsdienst statt Überstunden

Manchmal sehen Abläufe vom äußeren Erscheinungsbild her absolut gleich aus, werden aber rechtlich unterschiedlich bewertet. Wenn ein*e Mitarbeiter*in im Bereitschaftsdienst Arbeitsaufgaben zugewiesen bekommt, sind das dann Überstunden?

Michael Tillmann

13.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Eine OP-Krankenschwester klagte auf Überstundenvergütung. Dabei ging es um Zeiten, die im unmittelbaren Anschluss an die Regelarbeitszeit lagen, aber zeitlich schon in den angeordneten Bereitschaftsdienst fielen. Nach den für das Arbeitsverhältnis geltenden Regelungen war der Bereitschaftsdienst deutlich weniger gut bezahlt als Überstunden.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!