SCHWERPUNKTTHEMA

Zeitlich muss alles „im Rahmen“ bleiben

Schon der antike Arzt Paracelsus wusste: „Die Menge macht das Gift.“ Arbeit an sich ist nicht gesundheitsschädlich. Im Gegenteil: Arbeit ist sinnstiftend und kann damit auch entscheidend zur psychischen und auch physischen Gesundheit beitragen. Aber ein Zuviel an Arbeit kann der Gesundheit schaden. Daher hat der Gesetzgeber ein Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geschaffen, das die Arbeitszeit begrenzt und dabei auch dem Gesundheitsschutz dienen soll. Dabei muss die Arbeitszeit „im Rahmen“ bleiben – und zwar nicht nur im sprichwörtlichen Sinne, sondern auch rechtstechnisch.

Michael Tillmann

13.03.2026 · 5 Min Lesezeit

Diverse Arbeitszeitregelungen bilden verschieden große Rahmen

Die Regelungen zur Arbeitszeit kann man sich bildlich wie eine Konstruktion aus verschiedenen Rahmen vorstellen. Dann bekommt man leichter eine Übersicht und Orientierung, welche Anforderungen an eine rechtmäßige Arbeitszeitregelung zu stellen sind. Bevor wir uns also die einzelnen Regelungen im ArbZG und in anderen Gesetzen anschauen und uns damit beschäftigen, ist es zunächst einmal wichtig, das arbeitsrechtliche „Gesamtsystem“ der Arbeitszeit zu überblicken und einzuordnen.

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