Beim ArbZG reden Sie mit!
Beim Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geht es vor allem um die Dauer der Arbeitszeit, weniger um die Lage. Das ArbZG hat ja den Gesundheitsschutz im Visier. Da spielt es keine entscheidende Rolle, ob ein*e Kolleg*in um 7 Uhr oder um 8 Uhr mit der Arbeit beginnt – solange er*sie nur ausreichend Ruhezeit vorher hatte und insgesamt nicht zu lange arbeitet. Hier liegt also der Fokus des ArbZG.