Der Fall: Ein Mitarbeiter war als Rettungsassistent im Rettungsdienst bei den Johannitern tätig.
WICHTIGE URTEILE
Keine Verlängerung der Arbeitszeit ohne Rechtsgrundlage
Die Arbeitszeit, die ein*e Dienstgeber*in konkret von seinen Mitarbeitenden verlangen kann, hängt von der entsprechenden Rechtsgrundlage ab. Die Arbeitszeit muss – wie auf Seite 6 dargestellt – „im Rahmen“ bleiben. Beim kirchlichen Arbeitsrecht ist das Zusammenspiel der verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen allerdings noch etwas komplizierter als im „normalen“ Arbeitsrecht.