Aufhebungsverträge werden im Einvernehmen geschlossen. Beide Seiten, Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin, sind also mit dem Inhalt einverstanden. Allerdings sieht sich die Arbeitnehmerseite z. T. auch einfach gezwungen, einen solchen Vertrag zu unterschreiben. Oft, weil dieser bessere Bedingungen bietet, als sie bei einer Kündigung zu erwarten sind. Klar ist: Arbeitgebende haben häufig ein Interesse daran, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Denn fehlt ihnen ein triftiger Kündigungsgrund, riskieren sie häufig eine Kündigungsschutzklage. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann für Ihre Kolleginnen und Kollegen im Einzelfall sinnvoll sein. Er bringt allerdings oft auch Nachteile mit sich. Deshalb sollten Sie als Betriebsrat die wichtigsten Aspekte von Aufhebungsverträgen kennen.
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