PRAXISWISSEN

Was Sie zum Aufhebungsvertrag wissen müssen

Aufhebungsverträge werden im Einvernehmen geschlossen. Beide Seiten, Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin, sind also mit dem Inhalt einverstanden. Allerdings sieht sich die Arbeitnehmerseite z. T. auch einfach gezwungen, einen solchen Vertrag zu unterschreiben. Oft, weil dieser bessere Bedingungen bietet, als sie bei einer Kündigung zu erwarten sind. Klar ist: Arbeitgebende haben häufig ein Interesse daran, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Denn fehlt ihnen ein triftiger Kündigungsgrund, riskieren sie häufig eine Kündigungsschutzklage. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann für Ihre Kolleginnen und Kollegen im Einzelfall sinnvoll sein. Er bringt allerdings oft auch Nachteile mit sich. Deshalb sollten Sie als Betriebsrat die wichtigsten Aspekte von Aufhebungsverträgen kennen.

Friederike Becker-Lerchner

29.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Aufhebungsvertrag muss verhandelt werden

Dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags sollten Verhandlungen vorausgehen. Die Realität sieht oft anders aus. Nicht selten werden Arbeitnehmer auf die Schnelle dazu gebracht, ein vorbereitetes Aufhebungsvertragsformular zu unterschreiben. Aber selbst wenn einem Aufhebungsvertrag Verhandlungen vorausgehen, ergeben sich oft Probleme. Denn in den allermeisten Fällen ist der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin in der schwächeren Verhandlungsposition.

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