IHRE FRAGE

Muss der Kollege die Schulungsteilnahme bestätigen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

29.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Ein Kollege hat an einer Sicherheitsschulung teilgenommen. Er möchte aber die Unterschrift unter der Teilnahmeliste verweigern. Er stört sich an der auf der Bestätigung stehenden Formulierung: „Bei Nichtbeachtung der Schulungsinhalte muss mit Konsequenzen gerechnet werden.“ Wie ist die Rechtslage?

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