Frage:
Ein Kollege hat an einer Sicherheitsschulung teilgenommen. Er möchte aber die Unterschrift unter der Teilnahmeliste verweigern. Er stört sich an der auf der Bestätigung stehenden Formulierung: „Bei Nichtbeachtung der Schulungsinhalte muss mit Konsequenzen gerechnet werden.“ Wie ist die Rechtslage?