Frage:
Ein Kollege, der bei unserem Arbeitgeber in Teilzeit tätig ist, hat eine mehrtägige Fortbildung besucht. Die Veranstaltung fand an einem 100 km von seinem Wohnort entfernten Ort statt. Er ist dazu mehrere Tage täglich zum Fortbildungsort gependelt. Dabei hat er seine Arbeitszeit überschritten. Unser Arbeitgeber weigert sich allerdings, die Fahrzeit als Arbeitszeit anzuerkennen. Ist das rechtmäßig?