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Entgelttransparenzrichtlinie der EU muss bis zum 7.6.2026 umgesetzt werden
Bereits im Jahr 2023 hat die Europäische Union (EU) eine Richtlinie zur Entgelttransparenz erlassen, die sogenannte Entgelttransparenzrichtlinie. Sie soll für mehr Lohngerechtigkeit unter den Geschlechtern sorgen und somit den Gender Pay Gap verringern. Die Bundesregierung muss die Vorgaben der Richtlinie bis zum 7.6.2026 in nationales Recht umsetzen.
Friederike Becker-Lerchner
29.03.2026
·
1 Min Lesezeit
Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten
Damit gilt künftig eine Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten. Bisher lag die Grenze bei 500 Beschäftigten. Die Unternehmen müssen regelmäßig Berichte zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle erstellen.
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