Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 14.03.2026

NR. 04 | APRIL | 2026

SCHWERPUNKTTHEMA: Der Grad der Behinderung bringt unterschiedliche Rechte für die betroffenen Kollegen

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Sicherer Stand und gesunde Knie: Nutzen Sie als Betriebsrat die „neue“ DGUV-Regel 112-191
Sicherlich gibt es auch in Ihrem Betrieb Sicherheitsschuhe, oder? Wussten Sie, dass der Fuß- und Knieschutz zu den am häufigsten genutzten persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) der Kolleginnen und Kollegen gehört? Doch oft wird er vom Arbeitgeber stiefmütterlich behandelt – ganz nach dem Motto: „Hauptsache, der Schuh passt irgendwie.“ Am besten ein Standardmodell für alle. Doch hier können Sie als Betriebsrat für Ihre Kollegen einstehen: Die DGUV hat ihr komplexes Regelwerk zur Benutzung von Fuß- und Knieschutz (DGUV-Regel 112-191) nach vielen Jahren überarbeitet. Für Sie als Betriebsrat bietet diese Neufassung einen wichtigen Hebel, um Sicherheit und Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen durch richtige Schuhe und Knieschoner zu schützen.
Das ändert sich in der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung
Bereits vor 2 Jahren hat die DGUV die Reform der DGUV-Vorschrift 2 angestoßen. Die Reform verfolgt das Ziel, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung weg von starren Einsatzzeiten hin zu einer bedarfsorientierten Betreuung zu entwickeln. Bis 2027 sollen die Unfallversicherungsträger für ihre Branche die Anpassungen branchenspezifisch festlegen. Erfahren Sie als Betriebsrat mehr über dieses spannende Thema und dazu, was auf Ihren Betrieb zukommt.
Sommer, Sonne, Sonnenschein: Umstellung auf Sommerzeit bringt ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich
Bald ist es wieder so weit: In der Nacht vom 28. auf den 29. März 2026 werden die Uhren um 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt, um die Sommerzeit einzuleiten. Uns wird eine Stunde „geklaut“. Manche Menschen spüren jedes Jahr, wie sich diese Zeitumstellung auf den Körper, die Erholung und den Arbeitsalltag auswirkt. Die Zeitumstellung ist für Sie als Arbeitsschützer und Betriebsrat ein Thema, weil das Unfallrisiko an diesem Tag bzw. in der Woche danach höher sein kann, sowohl auf dem Weg zur Arbeit als auch im Betrieb selbst.
Mehr als Verwaltungswissen: Der GdB und die Rechte der Kollegen
Arbeitsunfähigkeit, BEM, Eingliederung, Krankheit, Einschränkungen: Vielleicht beschäftigen auch Sie sich durch Ihr Amt als Betriebsrat täglich mit diesen Themen. Denn spätestens, wenn es Probleme gibt, wenden sich die Kollegen an Sie. Dabei kommt immer wieder ein Begriff auf, den Sie als Betriebsrat kennen sollten: der Grad der Behinderung (GdB). Dieser ist nicht nur „Verwaltungswissen“, sondern betrifft unmittelbar die betriebliche Praxis: Wer hier Bescheid weiß, kann Kollegen besser schützen und den Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen.
Wann Ihre Kollegen bei einem Arbeitsunfall persönlich haften – und was Sie tun können
Im Arbeitsalltag den Überblick über alle Sicherheitsvorschriften zu behalten, ist schon eine Herausforderung. Besonders knifflig wird es, wenn externe Kräfte wie Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ins Spiel kommen. Wer ist verantwortlich? Reicht eine kurze Einweisung? Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Jena zeigt auf drastische Weise, welche fatalen Folgen hier Versäumnisse haben können – und wer am Ende dafür geradesteht (27.1.2026, Az. 10 U 1146/23).
Gesundheitsförderung im Betrieb: Digitale Transformation findet auch hier statt
In modernen Betrieben gibt es über das ganze Jahr hinweg gesundheitsförderliche Angebote. Doch diese finden nicht mehr nur in der Mittagspause im Besprechungsraum oder im Rahmen eines Gesundheitstags statt, sondern immer häufiger auch digital: über Gesundheitsplattformen, Fitness­tracker, Apps, Videoberatung oder digitale Befragungen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Viele Kolleginnen und Kollegen, die in Schicht oder in Teilzeit arbeiten, können solche Angebote besser nutzen. Für Sie als Betriebsrat bedeutet das, sich in Sachen Mitbestimmung auszukennen. Denn nur wer gut informiert ist, kann die Gesundheit der Kollegen schützen und fördern.
Frau, Kollegin, Expertin, Fachkraft: Warum die Menopause kein Tabuthema im Betrieb sein darf
Das Thema Menopause rückt seit einigen Jahren zunehmend ins Licht der Öffentlichkeit und kommt auch immer mehr im betrieblichen Alltag an. Doch warum ist das so? Immerhin war die Menopause der Frau in der Arbeitswelt jahrelang ein Tabuthema, wurde schamhaft belächelt oder als Privatsache abgetan. Doch ein Blick auf die Zahlen der BAuA macht die wirtschaftliche Tragweite deutlich: Mit einer Erwerbsquote von knapp 88 % sind Frauen zwischen 45 und 55 Jahren so präsent im Berufsleben wie keine andere Altersgruppe. Sie stellen daher eine wichtige Stütze hinsichtlich Fachkräftemangel und wirtschaftlichem Erfolg Ihres Betriebs dar. Erfahren Sie als Betriebsrat, wie Ihr Arbeitgeber die Kolleginnen in dieser Lebensphase unterstützen kann.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Wichtigste Änderungen DGUV V2 „Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“
  • Übersicht: Gesundheitsimpulse Zeitumstellung
  • Übersicht: Schwerbehinderung und Gleichstellung